Notar

01
Immobilien

Notarielle Begleitung beim Kauf,
Verkauf und WEG-Gründung.

Ihr Immobilienerlebnis – rechtlich rundum betreut.

Ob charmante Eigentumswohnung oder ganzes Mehrfamilienhaus: Als Notar ist es meine Aufgabe, dass Verträge nachvollziehbar gestaltet, Risiken erkannt und alle Beteiligten gut vorbereitet sind – vom ersten Entwurf bis zur finalen Eintragung im Grundbuch.

Ich entwerfe und erkläre Kaufverträge für Grundstücke, Wohnungen, Häuser und Gewerbeobjekte – immer mit dem Blick für das Wesentliche und begleite Sie durch den gesamten Prozess. Auch die Gründung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.

Damit am Ende nicht nur Ihre Immobilie Substanz hat, sondern auch Ihr Vertrag dazu.

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02
Gesellschaften

Rechtliche Beratung für Unternehmen
von Gründung bis Löschung.

Wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft hoch hinaus wollen, müssen auch die rechtlichen Fundamente tragfähig sein.

Ich begleite Sie in allen Phasen Ihres Unternehmens – von der Gründung über Kapitalmaßnahmen und Gesellschafterwechsel bis zur Löschung aus dem Handelsregister.

Die rechtlichen Fallstricke sind groß. Bereits zu Beginn stellen sich entscheidende Fragen: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben? Wie lässt sich das Verhältnis der Gesellschafter sinnvoll regeln? Und wie begrenzt man persönliche Haftung, ohne Vertrauen zu verlieren?

Typische Anlässe, bei denen ich als Notar für Sie tätig werde, sind zum Beispiel:

  • Gründung einer GmbH, UG oder Partnerschaftsgesellschaft
  • Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Umwandlungen, Verschmelzungen oder Formwechsel
  • Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister

Ich entwerfe und beurkunde Ihre Verträge und Anmeldungen so, dass sie rechtlich sicher, unternehmerisch tragfähig und gut verständlich sind – vom Start bis zum letzten Eintrag.

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03
Erbe und Vermögen

Unterstützung bei der Regelung
des Nachlasses und der Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge bedeutet mehr als die reine Gestaltung der Erbfolge – es geht darum, den Übergang rechtzeitig und klar zu regeln bevor er zum Problem wird.

Als Notar unterstütze ich Sie dabei, Ihre Vorstellungen nicht nur präzise zu formulieren, sondern sie auch so umzusetzen, dass spätere Streitigkeiten und unnötige Bürokratie vermieden werden, sei es durch Testamente, Erbverträge oder lebzeitige Schenkungen.

Man kann Testamente handschriftlich errichten oder beim Notar. Oft werde ich gefragt, ob ein notarielles Testament einen Vorteil bringt, vor allem angesichts der Kosten. Die Antwort ist: Ja! Ein notarielles Testament bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ersetzt auch den Erbschein. Das bedeutet für die Erben eine erhebliche Ersparnis an Gebühren und Bürokratie. Beim notariellen Testament fällt lediglich eine Gebühr an – beim Erbschein hingegen gleich zwei. Darüber hinaus sind die Erben nach der Testamentseröffnung sofort handlungsfähig und sparen sich die oft aufwendigen Formalitäten rund um den Erbschein. So wird die Nachlassabwicklung deutlich einfacher und schneller.

Für den Erblasser bedeutet dies nicht nur eine sichere Regelung seines Nachlasses, sondern auch, dass nach dem Tod seine Wünsche ohne Verzögerung und ohne rechtliche Hindernisse umgesetzt werden können. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.

Ich berate Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und lebzeitigen Schenkungen – damit Ihr Vermögen in geordneten Bahnen weitergegeben wird.

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04
Verträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Unparteiische Beratung und
Absicherung bei Eheverträgen
und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Man heiratet aus Liebe – aber ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht.

Denn auch wer nicht an das Ende denkt, kann vorsorgen: mit klaren Regeln, die beide Seiten schützen – für den Fall, dass es anders kommt als geplant.

Ob zur Absicherung im Fall der Fälle oder zur Gestaltung klarer Verhältnisse: Ich helfe Ihnen dabei, Ihre ehelichen Vereinbarungen verständlich und ausgewogen zu regeln.

Als Notar bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet – und achte darauf, dass beide Seiten den Inhalt verstehen, mittragen und sich gut vertreten fühlen.

Ich berate Sie zu Eheverträgen, zu Vereinbarungen für den Fall der Trennung und zu Fragen rund um Unterhalt, Zugewinn oder Vermögensaufteilung.

Das Ziel: ausgewogene Lösungen, die halten – im Guten wie im Schlechten.

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05
Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Jetzt handeln, später geschützt sein:
Ihre Vorsorge in besten Händen

Und auch für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können, lässt sich vorsorgen. Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf – und sorgen so dafür, dass kein fremder Betreuer über Ihr Leben entscheiden muss. Wer nichts regelt, bekommt fremdbestimmte Lösungen. Wer vorausschauend handelt, bewahrt sich die Selbstbestimmung und schützt seine Angehörigen vor schwierigen Auseinandersetzungen. Ich berate Sie klar und einfühlsam – damit Sie auch in sensiblen Fragen den richtigen Ton treffen.

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Kontakt

Gerne begrüßen wir Sie persönlich in unserer Kanzlei direkt am Teltowkanal.

Daniel Eichenauer, Königsweg 300, 14109 Berlin

+49 (0) 30 - 67 06 68 90

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