Rechtsanwalt und Notar Eichenauer: Erbrecht in Berlin

Rechtsanwalt und Notar Daniel Eichenauer, Berlin

Mo-Fr 9-18Uhr
nach Vereinbarung

Meierottostraße 7
10719 Berlin

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„Engagiert. Kreativ. Fokussiert. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht.“

Profitieren Sie von vielen Vorteilen wie

  • zügiger Terminvereinbarung
  • zertifizierten Leistungen
  • fachlicher Kompetenz

Individuelle Beratung im Erbrecht in Berlin

Juristische Angelegenheiten sind oft komplex und nervenaufreibend. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen oder einfach nur Ihre Position einschätzen können, ist in vielen Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwalts nötig.

Als Anwalt für Erbrecht erhalten Sie in meiner Berliner Kanzlei juristischen Beistand, wenn Sie in einem Streitfall einen Rechtsbeistand benötigen oder präventiv einen Rat einholen möchten. Ganz gleich, ob Sie Hilfe bei der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft benötigen, Fragen zum Pflichtteil geklärt werden müssen oder Sie ein Testament aufsetzen wollen –in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten bin ich als Anwalt gerne für Sie tätig und meine Kanzlei Ihre kompetente Anlaufstelle in Berlin.

Auch mein Notariat steht Ihnen zur Verfügung.

Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Ich freue mich auf Sie!

Ihr Daniel Eichenauer

Erbrecht

Eine „kurze“ Übersicht

Das gesamte deutsche Erbrecht ist im BGB in immerhin 476 Paragraphen geregelt. Der nachfolgende Überblick soll die individuelle, auf Ihre Situation bezogene Beratung nicht ersetzen, sondern sie vorbereiten und erleichtern, damit gezielt Problemkreise besprochen werden können. Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins stehe ich Ihnen deshalb gern zur Verfügung.

Gesetzliche Erbfolge

Stirbt der Erblasser ohne testamentarische Regelung, so bestimmt das Gesetz für ihn, wem der Nachlass in der Sekunde des Todes angefallen ist. Mehr über die gesetzliche Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge

Die gewillkürte Erbfolge ist die Veränderung der dargestellten gesetzlichen Erbfolge durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“, also beispielsweise ein Testament. Mehr über die gewillkürte Erbfolge

Der Pflichtteil des Erbes

Ohne Beachtung der eventuell bestehenden Pflichtteile ist es nicht möglich, ein sinnvolles Testament zu verfassen. Mehr über den Pflichtteil

Häufig gewählte Lösungen im Erbrecht

Für bestimmte Personenkonstellationen hat sich gezeigt, dass für sie die gesetzliche Erbfolge fast immer die schlechteste Lösung darstellt. Mehr zu häufig gewählten Lösungen

Sonderfragen im Erbrecht

„Drittzuwendungen“ auf den Todesfall, Personengesellschaften, Auslandssachverhalte, Patiententestamente Mehr zu Sonderfragen

Das Erbe und das Steuerrecht

Das Finanzamt erfährt von jedem Erbfall durch Mitteilung der Standesämter und des Nachlassgerichts,  sobald dort ein Erbschein beantragt wird. Mehr zum Steuerrecht